Wann eine Fällung infrage kommt
Ein abgestorbener oder stark geschädigter Baum, fehlende Standsicherheit oder ein dauerhaft ungeeigneter Standort können Gründe für eine Fällung sein. Vorher betrachten wir den Zustand und mögliche Alternativen zum Entfernen. Die Entscheidung und das Arbeitsverfahren gehören zusammen: Ein vorgeschädigter Baum stellt andere Anforderungen als ein gesunder Baum auf freier Fläche.
Klassische Fällung oder stückweise Abtragung
Bei ausreichendem Fallraum kann ein Baum im Ganzen gefällt werden. In Gärten, Hinterhöfen oder neben Gebäuden fehlt dieser Platz häufig. Dann werden Kronen- und Stammteile schrittweise abgetragen. Abseiltechnik – auch Rigging genannt – oder ein Autokran können die kontrollierte Übernahme der Teile ermöglichen.
Problembaumfällung und Gefahrenbäume
Als Problembaumfällung werden Arbeiten bezeichnet, die durch Größe, Vorschäden oder die Umgebung besonders anspruchsvoll sind. Dazu zählen Bäume neben Dächern, Leitungen, Verkehrsflächen oder empfindlichen Gartenanlagen. Bei Gefahrenbäumen muss zunächst geklärt werden, ob der Baum überhaupt beklettert werden kann und welche technische Unterstützung benötigt wird.
Was wir vor dem Einsatz klären
Wichtig sind die Zufahrt, der verfügbare Arbeitsraum, mögliche Ablageflächen und die spätere Verwendung des Holzes. Ebenso klären wir, ob Genehmigungen, Schutzvorgaben oder Abstimmungen mit Nachbarn und zuständigen Stellen erforderlich sind. Einen Termin legen wir anhand der konkreten Situation fest.
Nach der Fällung
Aufarbeitung und Abtransport können wir mit Ihnen vereinbaren. Soll die Fläche neu genutzt werden, lässt sich auch das Fräsen des verbliebenen Baumstumpfs einplanen. Geben Sie bereits bei der Anfrage an, ob Holz auf dem Grundstück bleiben soll und welche Nutzung anschließend vorgesehen ist.

